Kleinunternehmer: Rechnung ohne Umsatzsteuer

Sie schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer – dafür braucht die Rechnung einen Satz, der oft vergessen wird. Und die Grenze ist seit 2025 eine andere als davor.

Stand: 2026-08-21

Die Grenze liegt bei 55.000 Euro

Seit 1. Jänner 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bis zu einem Umsatz von 55.000 Euro im Kalenderjahr. Davor lag die Grenze deutlich niedriger – wer sich auf ältere Ratgeber verlässt, rechnet mit einer falschen Zahl.

Es gibt eine Toleranz: Überschreiten Sie die Grenze um höchstens 10 Prozent, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende erhalten. Überschreiten Sie sie um mehr, fällt die Befreiung sofort weg – und zwar einschließlich des Umsatzes, mit dem Sie die Grenze gerissen haben.

Diese Grenze bezieht sich auf Ihren gesamten Umsatz, nicht auf einen einzelnen Auftrag. Wer knapp darunter liegt, sollte die Zahl im Blick behalten – ein einziger größerer Auftrag im Dezember kann sie kippen.

Was auf die Rechnung gehört

Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Dafür verlangt das Gesetz einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Üblich ist eine Formulierung wie: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung unvollständig. Steht stattdessen versehentlich ein Steuerbetrag drauf, schulden Sie diese Steuer – auch wenn Sie eigentlich befreit sind.

Die übrigen Pflichtangaben gelten weiter: Ihre Anschrift, die des Kunden, Leistung, Datum, Entgelt und die fortlaufende Nummer.

Der Preis dafür: kein Vorsteuerabzug

Wer keine Umsatzsteuer verrechnet, bekommt auch keine zurück. Bei einem Betrieb, der viel Material und Werkzeug einkauft, kann das teurer sein als die Ersparnis an Verwaltung.

Deshalb kann man auf die Befreiung verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Dieser Verzicht bindet Sie mehrere Jahre – das ist keine Entscheidung für zwischendurch, sondern eine für ein Gespräch mit der Steuerberatung.

Kein Ersatz für Beratung. Dieser Text fasst zusammen, was in den Gesetzen steht, und ist nach bestem Wissen geschrieben. Ihre Lage kann anders sein – im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung. Wir dürfen und wollen nicht steuerlich beraten.

Häufige Fragen dazu

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?

55.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr, seit 1. Jänner 2025. Bei einer Überschreitung um bis zu 10 Prozent bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen.

Welcher Hinweis muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, üblicherweise: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“ Klienta setzt diesen Satz automatisch, sobald Sie in den Einstellungen Kleinunternehmer einschalten.

Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?

Dann schulden Sie den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt, obwohl Sie befreit sind. Die Rechnung lässt sich berichtigen – reden Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?

Nicht zwingend für die inländische Tätigkeit. Sobald Sie aber Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen oder dorthin erbringen, brauchen Sie in der Regel eine. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, nicht für eine Software.

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